Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Achtung: Nachstehende Informationen sind ausschließlich für Mitarbeitende gedacht. Als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger steht der Beauftragte für Antikorruption zur Verfügung.

Gemäß § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes hat die Stadt Ennepetal eine interne Meldestelle für Verstöße jeglicher Art eingerichtet, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Hinweisgebern wird eine gewisse Identitätsvertraulichkeit zugesprochen, die allerdings nicht davor schützt, dass gegenüber Ermittlungsbehörden die Identität nicht bekanntgegeben wird. Jedoch steht dem Hinweisgeber ein umfangreicher Schutz vor z. B. Kündigung, Abmahnung, Mobbing usw. zu.

Die unabhängige Meldestelle ist beim örtlichen Rechnungsprüfungsamt angesiedelt. Hier können Sie Hinweise vertraulich melden. Dafür kann das RPA telefonisch unter den bekannten Rufnummern der Telefonliste, per E-Mail, Post oder auch in einem persönlichen Gespräch kontaktiert werden. Der Dienstweg muss dabei nicht eingehalten werden. Anonyme Meldungen sind nicht möglich.

Für Hinweise per Post:

Rechnungsprüfungsamt Stadt Ennepetal
-vertraulich-
Bismarckstr. 21
58256 Ennepetal

Persönliche Erreichbarkeit nach Absprache in Zimmern 310; 312; 315

Nach Eingang einer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit entsprechenden Hinweisen an den Antikorruptionsbeauftragten.

Das HinSchG eröffnet Ihnen außerdem die Möglichkeit, sich alternativ zur internen Meldestelle an eine externe Meldestelle zu wenden.

Aktuell liegen Kontaktdaten für folgende externe Meldestellen vor:

1. Bundesamt für Justiz

Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
Tel. 0228/99 410-6644

2. Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BaFin)

für Hinweise auf Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Hinweisgeberstelle
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Tel. 0228/4108-2355

3. Bundeskartellamt

für Hinweise auf Verstöße im Bereich des Wettbewerbsrechts und gegen die Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte (Verordnung (EU) 2022/1925 – Digital Markets Act)

Bundeskartellamt
– Externe Meldestelle –
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Tel. 0228 9499 5980

Datenschutz:

Personenbezogene Daten (Name, Vorname, Kontaktadresse, ggf. Beruf) werden gemäß der in Artikel 6 DSGVO normierten Grundsätze und der Vorgaben des § 10 HinSchG verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt. Zugriff auf die eingegangenen Meldungen und die darin enthaltenen Daten haben ausschließlich die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen. Ihre Meldung wird vertraulich behandelt. Die Speicherdauer Ihres Anliegens beträgt 3 Jahre. Eine Weiterleitung an zuständige Behörden ist möglich. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.


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