Wohnberechtigungsschein
Die mit öffentlichen Mitteln geförderten Sozialmietwohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung und können deshalb nur an Wohnberechtigte zu einer preisgebundenen Miete (Kostenmiete) vermietet werden. Um als Wohnberechtigter eine solche Wohnung beziehen zu können, bedarf es eines Wohnberechtigungsscheines. Dieser ist bei der Stadt Ennepetal zu beantragen. Die Wohnberechtigung richtet sich nach der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und gibt die angemessene Wohnungsgröße an. Je nach Haushaltsgröße gelten folgende Grenzen für das Gesamteinkommen und die angemessenen Wohnungsgröße:
Haushaltsgröße: | EinkommensgrenzeNetto Einkommen: | angem. Wohnungsgröße: |
---|---|---|
1-Personen-Haushalt | 18.010 EURO | 50 qm Wohnfläche |
2-Personen-Haushalt | 21.710 EURO | 65 qm Wohnfläche oder 2 Wohnräume |
3-Personen-Haushalt | 26.690 EURO | 80 qm Wohnfläche oder 3 Wohnräume |
Jede weitere Person | 4.980 EURO | 15 qm Wohnfläche oder 1 Wohnraum |
Die Einkommensgrenze erhöht sich je Kind (Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1-5 Einkommensteuergesetz) um weitere 640 EURO. Bei der Ermittlung des zu Grunde zu legenden Gesamteinkommens sind jedoch verschiedene Abzüge bzw. Freibeträge zu berücksichtigen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die nachstehend genannte Sachbearbeiterin.