Sollte gegenüber der Stadt Ennepetal eine Zahlungspflicht für wiederkehrende, nicht nur einmalige Fälligkeiten bestehen (z.B. für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer oder Kita-Gebühren), kann gerne das SEPA-Einzugsverfahren genutzt werden.
Abbuchungen erfolgen zum üblichen Fälligkeitstermin am 15. des Monats sowie für davon abweichende Fälligkeitstermine zum 01. des Monats.
Das Formular ist bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtkasse der Stadt Ennepetal zurückzuschicken. Postalisch (Bismarckstr. 21, Ept.) oder gerne per Mail im PDF-Format an stadtkasse@ennepetal.de.