Schülerfahrkosten

Die Stadt Ennepetal übernimmt bei der Vorlage entsprechender Anspruchsvoraussetzungen die Kosten für ein Schülerticket.

Hierbei ist jedoch ein Eigenanteil zu tragen.

Anspruchsvoraussetzungen

Die Länge des kürzesten zumutbaren Schulweges(Fußweg) beträgt bei Schülerinnen und Schülern der Primarstufe mehr als 2 km, für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km, für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II mehr als 5 km.

Besondere Gefährlichkeit des Schulweges oder Unzumutbarkeit des Schulweges aus gesundheitlichen Gründen (Nachweis durch ärztliches Attest)

Der Eigenanteil der Eltern beträgt:

für alle anspruchsberechtigten volljährigen Schülerinnen und Schüler 12,00 €

für das 1. minderjährige anspruchsberechtigte Kind 12,00 €

für das 2. minderjährige anspruchsberechtigte Kind   6,00 €

für das 3. und weiter minderjährige anspruchsberechtigte Kinder ist kein Eigenanteil zu zahlen.

Für Schülerinnen und Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beziehen, entfällt der Eigenanteil.

Der Eigenanteil ist direkt an die VER zu zahlen. Dort ist auch der Nachweis über eine Hilfe nach dem SGB XII zu erbringen, dass kein Eigenanteil nach den o. g. Voraussetzungen zu leisten ist.

Anträge:  

die Anträge zur Ausstellung der ermäßigten Schülerfahrtickets können über die Schulsekretariate oder bei der Stadt Ennepetal im Fachbereich 1, Finanzen und Schulverwaltung gestellt werden.

Das Schülerticket berechtigt zu Fahrten im gesamten Gebiet der VER, außerhalb der Unterrichtszeiten und an Wochenenden und Feiertagen.

Es ist im Abonnement zu beziehen.

Erreichbarkeit:

Bei Fragen erreichen Sie die Schulverwaltung auch persönlich zu folgenden Öffnungszeiten:

Montags bis Freitagsvon 8 bis 12 Uhr
zusätzlich Montagsvon 14 bis 16 Uhr

Weitere Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglic