Was beachtet werden muss
Der Fachbereich Bürgerdienste und Bildung macht darauf aufmerksam, dass öffentliche Osterfeuer, die von Vereinen oder Organisationen durchgeführt werden, in diesem Jahr bis zum 1. März angemeldet werden können.
Der Vordruck für die Anzeige eines Osterfeuers sowie das dazugehörige Merkblatt liegen bei der Stadtverwaltung Ennepetal aus oder können mit den Links unter diesem Text heruntergeladen werden.
Nach Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung sind seit dem Jahr 2014 nur noch öffentlich zugängliche Brauchtumsfeuer zulässig. Das Abbrennen von privaten Osterfeuern ist nicht mehr gestattet.
Die Stadtverwaltung Ennepetal wird auf ihrer Internetseite und in den heimischen Medien eine Liste der zugelassenen Osterfeuer veröffentlichen, so dass die Ennepetalerinnen und Ennepetaler die Möglichkeit haben, sich über die Veranstaltungen zu informieren und ggfls. teilzunehmen.
Nicht genehmigte Osterfeuer im Stadtgebiet stellen einen Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz und die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Ennepetal dar. Dem Veranstalter drohen dann die Einleitung eines Bußgeldverfahrens und gegebenenfalls die kostenpflichtige Löschung des Feuers.
Für weitergehende Fragen und Informationen steht Jana Leuchter vom städtischen Fachbereich Ordnung, Bürgerdienste und Bildung unter der Telefonnummer 979 195 gern zur Verfügung.