Am Sonntag, 9. Juni, findet in Deutschland der Wahltermin für die Europawahl statt.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürgerinnen und -bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Ennepetal am Stichtag 28. April mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Für wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Ennepetal wählen möchten und zur Europawahl 2019 noch nicht in einem Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren, ist es wichtig, dass sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis der Stadt Ennepetal stellen müssen.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Jeder wahlberechtigten Person geht bis spätestens 19. Mai eine Wahlbenachrichtigung zu, auf der der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben sind.
Urnenwahl
Am Wahltag, dem 9. Juni, besteht die Möglichkeit, an der Urnenwahl in Ihrem auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahlbezirk in der Zeit von 8 bis 18 Uhr teilzunehmen. Zur Urnenwahl benötigen Sie entweder Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis beziehungsweise Reisepass. Die Wahl ist auch mit Ihrem Wahlschein in Kombination mit Ihrem Personalausweis beziehungsweise Reisepass möglich.
Direktwahl
Darüber hinaus können Sie per Direktwahl als Sonderform der Briefwahl wählen. Die Direktwahl steht Ihnen für ca. fünf Wochen vor dem Wahltag während der Öffnungszeiten des Wahlamtes zur Verfügung.
Da erfahrungsgemäß in der letzten Woche und insbesondere am letzten Tag der Öffnung ein hohes Publikumsaufkommen zu verzeichnen ist, bittet die Stadt Ennepetal darum, den gesamten Öffnungszeitraum zu nutzen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Briefwahlbüro im Mehrzweckraum des Bürgerbüros (Im EN-City-Center), Voerder Straße 39, 58256 Ennepetal.
Das Wahlbüro ist wie folgt geöffnet:
Montag | 8 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr |
Dienstag | 8 bis 12 Uhr |
Mittwoch | 8 bis 12 Uhr |
Donnerstag | 8 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr |
Freitag | 8 bis 12 Uhr |
Darüber hinaus ist das Briefwahlbüro am Freitag, 7. Juni, zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet.
Briefwahl
Die Briefwahl können Sie auf verschiedenen Wegen bequem beantragen:
- per Post mit dem Formular, das sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag)
- online (wird später noch auf der städt. Homepage zur Verfügung gestellt)
- per formlosem Brief an das Wahlamt der Stadt Ennepetal, Voerder Str. 39, 58256 Ennepetal
- per Fax an 02333 979 280
- per E-Mail an wahlamt@ennepetal.de
Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist nur bis Mittwoch, 5. Juni, 12 Uhr, möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach auf anderem Wege eingehenden Briefwahlanträge werden händisch bearbeitet.
Der letzte Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 7. Juni, 18 Uhr. Anstelle der gegebenenfalls zeitkritisch werdenden Briefwahl wird, in der letzten Woche vor der Wahl die Möglichkeiten der Direktwahl und am Wahltag vor allem die Nutzung der Urnenwahl im Wahlraum, empfohlen.
Der späteste Zeitpunkt zur Abgabe ihrer ausgefüllten Briefwahlunterlagen ist am Wahltag bis spätestens 18 Uhr. Ihre Wahlunterlagen müssen bis dahin beim Wahlamt eingegangen sein.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf www.bundeswahlleiterin.de