Mutter eines Kindes ist nach deutschem Recht die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB).
In den Rechtsordnungen mancher Staaten (z.B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft zu ihrem Kind anerkennen.
Die Mutterschaftsanerkennung kann beim Standesamt, Jugendamt oder bei einem Notar beurkundet werden.
Eine vorgeburtliche Beurkundung ist ebenfalls möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Personaldokument, z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
bei ausländischen Staatsangehörigen Nachweis des Aufenthaltsstatus (z. B. Aufenthaltstitel)
- bei vorgeburtlicher Beurkundung: Nachweis des errechneten Geburtstermins
bei nachgeburtlicher Beurkundung: Geburtsmitteilung des Krankenhauses Geburtsurkunde des Kindes