Hundesteuer

Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Ennepetal.

Hundehalter ist, wer im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen einen Hund aufgenommen hat. 

Anmeldung

Der Hundehalter ist grundsätzlich verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Ennepetal anzumelden.

Abmeldung

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder abgeschafft hat, sowie nachdem der Hund abhanden gekommen, verstorben oder der Halter aus Ennepetal weggezogen ist, bei der Stadt Ennepetal abzumelden. Im Fall der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Mit der Abmeldung ist die gültige Hundesteuermarke an die Stadt Ennepetal zurückzugeben.

Verstöße gegen die Meldepflicht können Ordnungswidrigkeiten darstellen.