Durch längere Trockenperioden nimmt die Gartenbewässerung deutlich zu. Wer seinen Garten mit Trinkwasser wässert, kann sich mit einem Gartenwasserzähler einen Teil der Schmutzwassergebühr erstatten lassen. Die Abteilung Steuern weist darauf hin, dass hierbei ein Antrag bei der Stadt Ennepetal Abteilung Steuern zu stellen ist.
Allerdings ist zunächst zu prüfen, ob sich der Einbau eines Gartenwasserzählers bei Ihnen rentiert.
Dies ist meist nur der Fall, wenn man große Flächen wässern muss.
Pro 1.000 Liter sparen Sie derzeit 3,70 € bei vorhandenem Kanalanschluss.
Die Kosten für einen geeichten Gartenwasserzähler liegen zwischen 40 und 80 Euro.
Die Abteilung Steuern bittet vorab um eine reelle Prüfung des Einbaus eines privaten Gartenwasserzählers, um den Kosten-Nutzen-Faktor so hoch wie möglich und Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.
Voraussetzungen:
1.) Der installierte Gartenwasserzähler muss geeicht und mit einer Nummer versehen sein.
Die Rechtsgrundlage zur Regelung des Abzugs finden Sie in der Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Ennepetal.
2.) Sie sind Eigentümer/in des Objektes.
3.) Übersendung des untenstehenden Formulars zzgl. eines Fotos des Wasserzählers mit dem aktuellen Zählerstand.
4.) Jährliche Übermittlung des aktuellen Zählerstandes (per E-Mail oder ebenfalls online über das Serviceportal)
Der Einbau eines geeichten Gartenwasserzähler dient ausschließlich der Gartenbewässerung.
Das Befüllen von Pools, Schwimmbecken oder ähnliches ist nicht gestattet, da es sich dabei um Abwasser handelt, dass dem öffentlichen Kanal im Nachgang zugeführt wird.
Bei dem Einbau eines Gartenwasserzählers muss gewährleistet sein, dass das Frischwasser nicht einem Abwasserkanal zugeführt werden kann. Das heißt, es darf sich z.B. kein Waschbecken oder Abfluss in nächster Nähe befinden.
Kommt eine Installation zu tragen, benötigen wir von Ihnen eine Verpflichtungserklärung für den Antrag auf Abzug der Frischwassermenge bei Gartenbewässerung zur Reduzierung der Schmutzwassergebühren und ein Foto des installierten Wasserzählers.
Jedes Jahr im Herbst muss der Zählerstand abgelesen und bis spätestens 10.11. zur Berechnung der Schmutzwassergebühren der Stadt Ennepetal übermittelt werden.
Diesen können Sie entweder schriftlich oder per E-Mail (grundbesitzabgaben@ennepetal.de) mitteilen.