Allgemeines zur Bundestagswahl

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt. Hier sind die grundlegenden Informationen zusammengestellt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält (§ 12 Bundeswahlgesetz) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 13 Bundeswahlgesetz).

Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen, sogenannte Auslanddeutsche, auf der Grundlage des § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz.

Entscheidend für Ihre Wahlteilnahme ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Stichtag für den Aufbau des Wählerverzeichnisses ist der 12. Januar 2025. In das Wählerverzeichnis können Sie in der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 bei unserem Wahlamt Einsicht nehmen. Hierzu wird noch rechtzeitig vorher eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Wahlverfahren

Beim Wahlverfahren handelt es sich um ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl mit zwei Stimmen pro wahlberechtigter Person:

  1. Die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten/die Wahlkreiskandidatin
  2. Die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland.

Zulassung der Parteien und Kandidat*innen

Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss wird am 24. Januar 2025 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Landeslisten (Zweitstimme) zur Bundestagswahl entscheiden. Der Ausschuss prüft, ob die Landeslisten den Anforderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung entsprechen. Die von ihm zugelassenen Parteien werden sich landesweit einheitlich auf allen Stimmzetteln finden.

In gleicher Weise wird der Wahlausschuss der Stadt Hagen (Der Oberbürgermeister der Stadt Hagen ist zuständiger Wahlleiter) über die Zulassung der Wahlkreisbewerber*innen (Erststimme) in dem Wahlkreis, in dem sich u.a. auch die Stadt Ennepetal befindet, entscheiden.

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden danach öffentlich bekannt gemacht.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen in der Zeit vom 17. Januar bis spätestens 02. Februar 2025 per Post zugestellt.

Wahlberechtigte, die in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 02333/9791500 umgehend an das Wahlamt zu wenden

Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl

Urnenwahl

Am Wahltag, dem 23. Februar 2025, besteht die Möglichkeit, an der Urnenwahl in Ihrem auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahlbezirk in der Zeit von 8 bis 18 Uhr teilzunehmen. Zur Urnenwahl benötigen Sie entweder Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Bundespersonalausweis beziehungsweise Reisepass. Die Wahl ist auch mit Ihrem Wahlschein in Kombination mit Ihrem Bundespersonalausweis beziehungsweise Reisepass möglich.

Direktwahl

Darüber hinaus können Sie per Direktwahl wählen, als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl steht Ihnen für ca. drei Wochen vor dem Wahltag während der Öffnungszeiten des Wahlamtes zur Verfügung:

Montag und Donnerstag: 08.00 Uhr – 13.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.00 Uhr – 13.00 Uhr

Zusätzlich am Freitag, den 21.02.2025 von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Die Direktwahl kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel vorliegen. Die Stimmzettel werden voraussichtlich ab Mitte der 6. Kalenderwoche zur Verfügung stehen.

Da erfahrungsgemäß in der letzten Woche und insbesondere am letzten Tag der Öffnung ein hohes Publikumsaufkommen zu verzeichnen ist, wird darum gebeten, den gesamten Öffnungszeitraum zu nutzen, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Briefwahl

Die Briefwahl können Sie auf verschiedenen Wegen bequem beantragen:

  • per Post mit dem Formular, das sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag)
  • online
  • per formlosem Brief an das


Wahlamt der Stadt Ennepetal
Bismarckstr. 21
58256 Ennepetal

Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist nur bis Mittwoch, 19. Februar 2025, etwa 12 Uhr möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach auf anderem Wege eingehenden Briefwahlanträge werden händisch bearbeitet.

Der letzte Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 21. Februar 2025, 15 Uhr. Anstelle der gegebenenfalls zeitkritisch werdenden Briefwahl empfehlen wir, in der letzten Woche vor der Wahl die Möglichkeiten der Direktwahl und am Wahltag vor allem der Urnenwahl im Wahlraum zu nutzen.

Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen bitte frühzeitig. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab der 6. Kalenderwoche versandt, also über einen Zeitraum von insgesamt maximal 2,5 Wochen.

Eingegangene Anträge auf Briefwahlunterlagen, die nach dem 21. Februar bearbeitet werden, werden nicht mehr postalisch versendet, sondern können nur vor Ort im Wahlbüro abgeholt werden.

Der späteste Zeitpunkt zur Abgabe der Briefwahlunterlagen ist am Wahltag bis spätestens 18 Uhr. Ihre Wahlunterlagen müssen bis dahin beim Wahlamt eingegangen sein.

 Achtung:

Rote Wahlbriefe können nicht in einem Wahlraum der Urnenwahl abgegeben werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Bundestagswahl stellen finden Sie außerdem auf den Seiten des Bundeswahlleiters und des Landeswahlleiters.