Bauleitplanung der Stadt EnnepetalVerfahren gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Durchführung des Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für einen Teilabschnitt der Hembecker Talstraße und Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Ennepetal hat am 14.12.2023 die Durchführung des Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für einen Teilabschnitt der Hembecker Talstraße sowie die Durchführung der Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.  

Ein Straßenteilstück der Hembecker Talstraße im Stadtteil Büttenberg befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Zur Feststellung des rechtmäßigen Ausbaus der Straße und somit der rechtlichen Sicherung der Erschließungsanlage als öffentlich-rechtliche Verkehrsfläche dient das Verfahren gemäß § 125 Abs. 2 BauGB als Alternative zum Bebauungsplan. Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Rat der Stadt Ennepetal hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Durchführung des Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für einen Teilabschnitt der Hembecker Talstraße wird beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB für das Verfahren gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für einen Teilabschnitt der Hembecker Talstraße durchzuführen.

Hinweise und Informationen:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gemäß § 7 Abs. 6 beim Zustandekommen des vorstehenden Beschlusses nach Ablauf von sechs Monaten seit seiner Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. der Beschluss ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  3. die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Ennepetal vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Der Planentwurf und die dazugehörige Entwurfsbegründung vom Oktober 2023 liegen in der Zeit vom 15.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 im Rathaus der Stadt Ennepetal, Fachbereich 4 – Planen, Bauen und Umwelt (Altbau), Bismarckstraße 21, 58256 Ennepetal, während der nachfolgenden Zeiten zur Einsichtnahme aus:

Montag bis Freitag                                         8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
Montag, Mittwoch und Donnerstag             14.00 Uhr bis 16 Uhr.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet veröffentlicht und zugänglich unter www.ennepetal.de.

Während des vorgenannten Zeitraumes besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Sollten Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail abgeben wollen, nutzen Sie bitte die E-Mailadresse: stadtplanung@ennepetal.de.

Bestätigung und Anordnung:

Ich bestätige, dass

  • der Beschluss über die Durchführung des Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für einen Teilabschnitt der Hembecker Talstraße sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB ordnungsgemäß zustande gekommen ist,
  • alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden sind und
  • der Wortlaut der abgedrückten Beschlüsse mit den Ratsbeschlüssen vom 14.12.2023 übereinstimmt.

Die Beschlüsse über die Durchführung des Verfahrens gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für einen Teilabschnitt der Hembecker Talstraße und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, die der Rat der Stadt Ennepetal in seiner Sitzung am 14.12.2023 beschlossen hat, werden hiermit ortsüblich und öffentlich bekanntgemacht.

Ennepetal, den 22.12.2023
gez. i.V.

Dieter Kaltenbach
Erster Beigeordneter