Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister

Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten.

Wenn Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind.

Gemeinsame elterliche Sorge besteht:

  • wenn die Eltern des Kindes übereinstimmend erklären, dass sie die Sorge für ihr Kind gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärung),
  • einander heiraten oder
  • das Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

In vielen anderen Staaten erwirbt der Vater automatisch mit der Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter. Ist das gemeinsame Sorgerecht im Ausland entstanden, gilt dies in Deutschland fort. Eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister kann in diesen Fällen nicht ausgestellt werden.

Eltern, die miteinander verheiratet sind oder waren, haben in der Regel nach der Trennung oder Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. 

Die elterliche Sorge kann auch aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen werden. Wurde in einem familiengerichtlichen Verfahren die elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen, ist der Beschluss des Familiengerichts der Nachweis über das alleinige Sorgerecht. In diesem Fall kann keine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erteilt werden.

Übereinstimmende Sorgeerklärungen und rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen über die gemeinsame elterliche Sorge werden im Sorgeregister des Jugendamtes am Geburtsort des Kindes registriert. Hier erfolgt auch die Erfassung von rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen über den Sorgerechtsentzug der Mutter oder die Übertragung auf den Vater allein.

Eine schriftliche Auskunft über das Sorgerechtsverhältnis für Ihr Kind, auch Sorgebescheinigung oder Negativbescheinigung genannt, wird häufig von Behörden, Kindergärten, Schulen oder Geldinstituten benötigt.

Wenn Sie einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie allein sorgeberechtigt sind und in Ennepetal oder Breckerfeld wohnen, können wir Ihnen auf Antrag eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister ausstellen.

Nutzen Sie hierfür bitte entweder den Online Antrag oder rufen Sie uns an.