Am Mittwoch, den 29. Mai, haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte einen Protestbrief an die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen und das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) versendet. In dem Schreiben kritisieren sie die geplante Umsetzung der Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Hauptkritikpunkt ist die fehlende Differenzierung zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken. Diese undifferenzierte Behandlung führt nach Ansicht der kommunalen Vertreterinnen und Vertreter zu erheblichen Risiken und Belastungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für die kommunalen Haushalte.
Im Schreiben an Minister Dr. Marcus Optendrenk sowie die Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion und der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es klar und deutlich: „Wir beziehen Position gegen die von Ihnen vorgeschlagene Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025“. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister lehnen den Vorschlag ab, dass Kommunen für Gewerbegrundstücke höhere Hebesätze der Grundsteuer B festlegen können. Sie befürchten eine Flut von Widersprüchen und Klagen sowie rechtliche Probleme und Defizite bei der IT-Umsetzung der Reform.
Der vollständige Brief ist dieser Pressemitteilung als Anhang beigefügt.