Die Schiedspersonen führen die Schlichtungsverfahren durch. Sie haben eine besondere Funktion für den Rechtsfrieden, der eine unabdingbare Voraussetzung für das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist. Die Verlagerung der Konfliktlösungen von den Gerichten auf alternative Schlichtungsstellen (Schiedspersonen) dient der Herstellung des Rechtsfriedens zwischen den streitenden Parteien. Sie ist in ihren Wirkungen oftmals dauerhafter als die Streitschlichtung durch das Gericht. Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind in der Lage, viel rascher und kostengünstiger Konflikte zu beseitigen.
Schiedspersonen können bei dem häufig schmerzhaften Prozess der Verständigung die Parteien ermuntern, ihren Stolz und ihr Beharren auf dem eigenen Rechtsstandpunkt aufzugeben. Kraft der persönlichen Autorität der Schiedsfrauen und Schiedsmänner kann den Parteien oft ein Weg zu einem vernünftigen Miteinander aufgezeigt werden. Die Bereitschaft, die Beteiligten anzuhören und ihnen Gelegenheit zu geben, ihre Probleme einmal vom Herzen zu reden, schafft eine Atmosphäre, in der Verständigung möglich ist.
Die Schlichtungsverfahren werden sowohl in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten als auch in Strafsachen (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung) durchgeführt.
Zuständigkeit:
Zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt. In Ennepetal gibt es drei Schiedsbezirke:
Schiedbezirk I – Voerde-Altenvoerde
Schiedsperson: derzeit unbesetzt
Schiedbezirk II – Rüggeberg
Schiedsperson: Melzer, Ilona (Vertreterin für Bezirk I)
E-Mailadresse: Ilona_melzer@yahoo.de
Telefon: 75841
Schiedbezirk III – Milspe – Büttenberg
Schiedsperson: Tomann, Martin (Vertreter für Bezirk II)
E-Mailadresse: schiedsamt.tomann@yahoo.com
Telefon: 75497