Wir beraten und unterstützen Alleinerziehende bei den Unterhaltsangelegenheiten ihrer Kinder. Ziel ist es, zunächst einmal eine gütliche Einigung über den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes zu erwirken.
Beratung
Wir beraten Sie in einem ausführlichen Gespräch über den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes. Dabei werden die Düsseldorfer Tabelle sowie die Grundzüge einer Unterhaltsberechnung genauer erläutert. Im Anschluss erfolgt eine Abstimmung über das weitere Vorgehen.
Unterstützung
Sollten Sie über die reine Beratung hinaus weitergehende Unterstützung benötigen, so können wir z.B. in Ihrem Auftrag den anderen Elternteil anschreiben.
Wenn der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes neu berechnet werden soll, wird der Unterhaltspflichtige zunächst zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse gebeten.
Soll der Unterhaltspflichtige nur an seine regelmäßige Zahlung ggfls. zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an die Zahlung des Unterhalts in bereits titulierter Höhe erinnert werden, so ist dies ebenfalls möglich.
Sind bereits durch geringere Unterhaltszahlungen Rückstände entstanden, können wir diese gegenüber dem Unterhaltspflichtigen ebenfalls geltend machen.
Die errechnete Unterhaltsverpflichtung kann beim Jugendamt auch beurkundet werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil sich dazu bereit erklärt.
Beistandschaft
Wenn der andere Elternteil im Rahmen der Beratung und Unterstützung nicht mitwirkt, besteht die Möglichkeit, eine Beistandschaft für Ihr Kind einzurichten.
Der Beistand wird dann gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes in Unterhaltsangelegenheiten. Das bedeutet, dass der Beistand Ihr Kind gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil vor Gericht vertreten kann.
Der Beistand bemüht sich auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche, etwa im Wege einer Zwangsvollstreckung.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht berührt und steht Ihnen weiterhin zu.
Die Beistandschaft endet mit Volljährigkeit des Kindes oder wenn Sie die Beistandschaft schriftlich beenden.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin