Beurkunden gemäß § 59 SGB VIII können nach vorheriger telefonischer Terminabsprache bei den Urkundspersonen des Jugendamtes vorgenommen werden.
- Ihre Ansprechpersonen
- Kontaktformular
Sie können beim Jugendamt folgende Beurkundungen erstellen lassen:
- Vaterschaftsanerkennung mit oder ohne Zustimmungserklärung der Mutter
- Sorgeerklärungen
- Unterhaltsverpflichtung
- Mutterschaftsanerkennungen
Beurkundungen können nur vorgenommen werden, wenn Sie selbst persönlich erscheinen.
Alle Beurkundungen beim Jugendamt der Stadt Ennepetal sind kostenfrei.
Sollte ein Dolmetscher für die Beurkundung erforderlich sein, weil ein oder beide Elternteile der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig sind, so wird dieser durch das Jugendamt organisiert.
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