Die Beistandschaft bietet ein kostenfreies Hilfsangebot des Jugendamtes bei Fragen rund um Vaterschaft und Unterhalt für Alleinerziehende.
Unterhaltspflichtige können wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht beraten.
Jeder sorgeberechtigte Elternteil, in dessen Haushalt das minderjährige Kind lebt, kann beim Jugendamt eine Beratung, Unterstützung oder Einrichtung einer Beistandschaft gemäß §§ 18, 52 a und 55 SGB VIII beantragen.
Auch junge Volljährige können sich gemäß § 18 Abs. 4 SGB VIII bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei uns beraten lassen.
In einem Erstgespräch wird zunächst geklärt, welche Hilfe erforderlich ist und dann das weitere Vorgehen abgestimmt.
Das Jugendamt kann Ihnen bei folgenden Themen behilflich sein:
- Anerkennung und Feststellung der Vaterschaft
- Unterhalt für minderjährige Kinder
- Unterhalt für volljährige Kinder
- Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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