Die Stadt Ennepetal ist Träger der Straßenbaulast und verantwortlich für den Ausbau und die Unterhaltung von Straßen. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden und den allgemein anerkannten Regeln des Straßenbaues entsprechenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern.
Seit Übertragung des Kanalnetzes ist der Ruhrverband für den Bau, die Unterhaltung und die Verkehrssicherheit dessen zuständig. Dennoch ist die Stadt Ennepetal weiterhin Abwasserbeseitigungsbehörde und demnach u.a. verpflichtet Genehmigungen für Kanalhausanschlüsse zu erteilen, den Anschluss- und Benutzungszwang auszuüben und diesbezügliche Gebühren zu erheben. Die alleinige Zuständigkeit für die Grundstücksentwässerungsanlagen und alle damit verbundenen Aufgaben verbleibt bei der Stadtverwaltung von Ennepetal.
Damit die Verkehrssicherheit bei Baumaßnahmen der Grundstückseigentümer im öffentlichen Verkehrsraum gewährleistet ist, sind Maßnahmen im Vorhinein anmeldepflichtig und die hier herunterzuladenden „Baulichen Auflagen“ zu berücksichtigen.
Für etwaige Anträge zu Straßenaufbrüchen oder Überfahrten sowie die Herstellung eines Kanalhausanschlusses verwenden Sie bitte die beigefügten Formulare.